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BGH - Entscheidung vom 06.10.1982

IVb ZR 311/81

Normen:
BGB § 1578

Fundstellen:
FamRZ 1982, 1187, 1188
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 56
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 75
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 95
NJW 1983, 1547

B. Eine Bindung besteht nur insoweit, als insgesamt nicht mehr zugesprochen werden darf, als verlangt ist (BGH, FamRZ 1989, 483 , 485). C. Da die Einkünfte des Ehemannes überdurchschnittlich hoch sind, ist der [...]
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