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AG Forchheim - Entscheidung vom 09.06.1982

2 C 262/82

Normen:
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
ZfS 1982, 269

Der Kläger erlitt unverschuldet einen Verkehrsunfall. Der ihm entstandene Schaden wurde vollständig ersetzt, mit Ausnahme einer 7,5/10 Besprechungsgebühr seines Rechtsanwalts für dessen Anruf am 03.02.1982 beim [...]
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