OLG Stuttgart aaO. stützt sich für seine Entscheidung auf das Urteil des BGH, DRsp I (167) 270 b-c = FamRZ 1981, 543 = MDR 1981, 833 = NJW 1981, 1559 , das aber - abweichend vom hier entschiedenen Fall - das eheliche [...]
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