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BGH - Entscheidung vom 13.05.1981

VIII ZR 117/80

Normen:
ZPO § 771

Fundstellen:
BGHZ 80, 296
DRsp IV(421)151d
MDR 1981, 840
NJW 1981, 1835
NJW 1981, 1885
WM 1981, 716

Andererseits aber sei die Anwendung des § 419 BGB ausgeschlossen, wenn die Sicherungsübereignung aufgrund ihrer besonderen Ausgestaltung den Zugriff der anderen Gläubiger nicht hindere (BGH, NJW 1986, 1985 ). BGHZ 80, [...]
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