Wird der Beweis hierfür nicht erbracht, kann Scheidung nach dem Grundtatbestand des § 1565 Abs. 1 BGB (ggf. i.V.m. Abs. 2 ) verlangt werden (oben LSK-FamR/Hülsmann, § 1566 BGB LS 4). LSK-FamR/Hülsmann, § 1566 BGB LS 9 [...]
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