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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.04.1977

183 VI 73

Normen:
BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3
BBauG 129 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BayVBl 1977, 504

Die Entscheidung kann ohne weitere mündliche Verhandlung ergehen (§ 101 Abs. 2 VwGO ). Die Berufung ist zulässig (§ 124 VwGO ), jedoch nicht begründet. Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für [...]
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