1 MIT BESCHLUSS VOM 23. NOVEMBER 1976 , BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 15. DEZEMBER 1976 , STELLT DAS FINANZGERICHT BERLIN DEM GERICHTSHOF GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DES [...]
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