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BFH - Entscheidung vom 12.01.1977

I R 134/76

Normen:
FGO § 120

Fundstellen:
BFHE 121, 19
BStBl II 1977, 217

Die Revision ist unzulässig. Nach § 120 Abs 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ist die Revision innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen und spätestens innerhalb eines [...]
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