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AG Maulbronn - Entscheidung vom 22.01.1976

I C 616/75

Normen:
BGB §§ 249, 254 Abs. 2

Fundstellen:
ES Kfz-Schaden G-1/3
VersR 1977, 264

Grundsätzlich zählen auch die Finanzierungskosten zum Herstellungsaufwand i.S. von § 249 Abs. 2 BGB . Die Erstattung kommt jedoch nur in Betracht, wenn und soweit sie ein verständiger, wirtschaftlich denkender Halter [...]
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