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BGH - Entscheidung vom 05.11.1973

II ZR 165/72

Normen:
ZPO § 356

Fundstellen:
DRiZ 1974, 99
JR 1974, 111
MDR 1974, 296

Ebenso: BGH, DB 1973, 425 = MDR 1973, 297. Kein Verstoß gegen § 356 ZPO liegt vor, wenn ein Beweisantritt durch sogenannte »NN«-Angabe eines Zeugen erfolgt: LG Frankfurt/M., DRsp IV (415) 119 b = MDR 1976, 851; [...]
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