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AG Göttingen - Entscheidung vom 30.11.1971

7a M 2017/71

Normen:
ZPO § 808 Abs. 1

Fundstellen:
DGVZ 1972, 32

So genügt nach herrschender Ansicht nicht die Befestigung von Siegeln an der Wandseite, Innen- oder Unterseite von Möbeln (vgl. Zöller/Stöber, ZPO , 19. Aufl., § 808 Rdn. 19). Bei einer Mehrheit von Pfandsachen genügt [...]
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