ZUR BEGRÜNDETHEIT 1 DAS FINANZGERICHT HAMBURG HAT DURCH BESCHLUSS VOM 12. MÄRZ 1969, IN DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 21. MÄRZ 1969, AUFGRUND VON ARTIKEL 177 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EWG EINE FRAGE [...]
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