1 GESTÜTZT AUF ARTIKEL 91 DES BEAMTENSTATUTS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN BEGEHRT DIE KLAEGERIN EINERSEITS DIE AUFHEBUNG ZWEIER VERFÜGUNGEN VOM 3. OKTOBER UND 11. NOVEMBER 1968, IN DENEN IHR MITGETEILT UND DANN [...]
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