1/3 DIE KLAGE RICHTET SICH GEGEN DIE BEURTEILUNG VOM 15. JANUAR 1968. DIE BEKLAGTE ERHEBT EINE PROZESSHINDERNDE EINREDE UND MACHT GELTEND, DIESE BEURTEILUNG SEI ZURÜCKGENOMMEN UND AM 22. MAI 1968 DURCH EINE ANDERE [...]
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