1/2 DER GERECHTSHOF DEN HAAG HAT DEM GERICHTSHOF MIT SCHREIBEN VOM 24. SEPTEMBER 1968, IN DER KANZLEI EINGEGANGEN AM 26. DES GLEICHEN MONATS, EINEN ANTRAG AUF VORABENTSCHEIDUNG ÜBER DIE AUSLEGUNG VON ARTIKEL 11 [...]
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