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EuGH - Entscheidung vom 02.07.1969

Rs 20/68

Normen:
Verordnung Nr. 259/68 Art. 7
Verordnung Nr. 259/68 Art. 4 Abs. 5
Verordnung Nr. 259/68 Art. 5
EWG/EAG BeamtStat von 1956 Art. 42

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 - ZUR ZULÄSSIGKEIT 1 DIE BEKLAGTE ERHEBT EINE PROZESSHINDERNDE EINREDE UND MACHT DAZU GELTEND, DIE ANGEFOCHTENE MASSNAHME KÖNNE DEN KLAEGER NICHT BESCHWEREN, DA DIESER SELBST DIE MASSNAHME ZUM ENDGÜLTIGEN AUSSCHEIDEN [...]
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