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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 14.06.1966

1 U 105/66

Normen:
BGB § 1369

Fundstellen:
FamRZ 1968, 31
LSK-FamR/Hülsmann, § 1369 BGB LS 4
LSK-FamR/Hülsmann, § 1369 BGB LS 5
OLGZ 1967, 1

B. Nach anderer Ansicht ist Zweck des § 1369 Abs. 1 BGB die Sicherung der Ausgleichsforderung (BayObLG - BReg. 1 Z 4/80 - 3.3.1980, FamRZ 1980, 571). In Abweichung vom OLG Saarbrücken (oben LSK-FamR/Hülsmann, § 1369 [...]
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