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BVerfG - Entscheidung vom 11.05.1965

2 BvR 259/63

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
BVerfGE 19, 38
BB 1965, 655
DÖV 1966, 658
DRiZ 1965, 237
MDR 1965, 722
NJW 1965, 1323

I. 1. Der Beschwerdeführer zu 1) gab an die Gemeinnützige Baugesellschaft H. AG in den Jahren 1952 bis 1954 Baudarlehen in Höhe von insgesamt 213.000 DM, die gemäß den formularmäßig ausgefertigten Schuldscheinen [...]
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