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BVerfG - Entscheidung vom 27.05.1964

1 BvL 4/59

Normen:
AVAVG (Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der bis zum 2. April 1957 geltenden Fassung [ § 56 Abs. 1 Nr. 1 in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesministers für Arbeit vom 3. April 1957 - BGBl. I S. 321]) § 56 Abs. 1 Nr. 1 § 69 Nr. 1
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 18, 38
AP Nr. 90 zu Art. 3 GG
DVBl 1964, 868
NJW 1964, 1411
RdA 1965, 359
ZfS 1964, 251

A. I. 1. Zu der 1927 geschaffenen Arbeitslosenversicherung leisten neben dem Staat die versicherten Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber Beiträge, die ursprünglich je 1 0/o des Grundlohnes betrugen. Der zugrunde zu [...]
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