Hinweis zu B In sogen. Einmann-Fällen kann ein erbgutliches Gutachten ausreichen, die Glaubwürdigkeit entgegenstehender Zeugenaussagen zu entkräften (BGH, NJW 1964, 1179 ). Zum Beweiswert selbst vgl. Oepen/Ritter, NJW [...]
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