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BGH - Entscheidung vom 07.10.1960

4 StR 360/60

Normen:
StPO § 244 Abs. 5

Fundstellen:
MDR 1961, 249
NJW 1961, 280

Ausschlaggebend dafür, ob der Tatrichter zur pflichtgemäßen Erforschung der Wahrheit auch noch einen Augenschein einnehmen muß, ist das Gewicht, das dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahmen zu dem noch erreichbaren [...]
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