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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.03.1958

5 U 321/57

Normen:
BGB § 648

Fundstellen:
Schäfer/Finnern, Z 2.510 Bl. 8

Zu beachten ist, daß für den Fall, daß über den Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung mündlich verhandelt wird, gemäß § 294 Abs. 2 ZPO nur präsente Zeugen vernommen werden dürfen. Eine Vertagung zur Vernehmung [...]
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