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BGH - Entscheidung vom 17.11.1955

3 StR 234/55

Normen:
StGB § 266
StPO § 267 Abs 3

Fundstellen:
BGHSt 8, 254
JR 1956, 25
JZ 1956, 571
NJW 1956, 151

Der Angeklagte gehörte seit 1949 dem Zentralrat der sogenannten 'Freien Deutschen Jugend' in Ostberlin als besoldeter 2. Sekretär an. Ihm unterstand auch die Finanzabteilung, er war ua 'für die politische Verwendung' [...]
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