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BVerfG - Entscheidung vom 31.01.1952

1 BvL 16/51

Normen:
BVerfGG § 22 Abs. 1 § 82 Abs. 3
GG Art. 100 Abs. 1
StPO § 140

Fundstellen:
BVerfGE 1, 108
DVBl 1952, 321
DÖV 1952, 221
JZ 1952, 143
NJW 1952, 299

In dem Verfahren über die Normenkontrolle auf Antrag eines Gerichts (Art. 100 GG ) ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch dann nicht zulässig, wenn das Verfahren, das den Anlaß zur Normenkontrolle gegeben [...]
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