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RG - Entscheidung vom 03.10.1929

IV 33/29

Normen:
BGB § 1377

Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1377 BGB LS 1
RGZ 126, 106

Bereits das Reichsgericht stellte fest, daß es Verpflichtung des Ehegatten sei, an der Feststellung des Bestandes des eingebrachten Gutes durch Aufnahme eines Verzeichnisses mitzuwirken und daß dies mehr bedeute, als [...]
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