Coronabedingte Sonderleistungen mit unterhaltsrechtlicher Relevanz – ein Überblick
Die Covid19-Pandemie hat Auswirkungen, auch auf das Unterhaltsrecht. In diesem Artikel lesen Sie, welche Besonderheiten jetzt zu beachten sind und wie sie sich unterhaltsrechtlich auswirken.
Anerkennung einer ausländischen Adoption?
Eine ausländische Adoptionsentscheidung, die ohne persönliche Anhörung eines der beiden Adoptionsbewerber gefällt wird, kann in Deutschland nicht anerkannt werden. Auch ein Anerkennungsverfahren kann diese Verfahrensmängel nicht heilen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Das Gericht verwies auf die Notwendigkeit eines rechtsstaatlichen und kindeswohlorientierten Verfahrens.
BGH entscheidet über Leihmutterschaft bei Geburt im Ausland
Der BGH hat entschieden, dass bei einem in der Ukraine von einer Leihmutter geborenen Kind deutsches Recht Anwendung findet, wenn es nach dem Willen der beteiligten Personen ohne vorherige Abstammungsentscheidung alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland gekommen ist. Eine rechtliche Mutterschaft der Ehefrau und Eizellenspenderin kann dann nur durch eine Adoption erreicht werden.
Uneinigkeit der Eltern über unterbringungsähnliche Maßnahmen
Sind sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern bei ihrem Kind über unterbringungsähnliche Maßnahmen nicht einig, kommt vorrangig eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB in Betracht („Übertragung auf ein Elternteil“). Für eigene gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern nach § 1693 BGB müssen die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Das hat das OLG Oldenburg entschieden.
Keine Anerkennung der Vaterschaft während der Ehe
Eine Ehe entfaltet bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Vaterschaftsanfechtung eine „Sperrwirkung“ gegenüber einer Anerkennungserklärung. Die Kinder können bei einer fortbestehenden Ehe deshalb nicht den Familiennamen des Lebenspartners tragen, hat das OLG Frankfurt entschieden. Als Familienname kommt daher nur der Name der Mutter oder ihres Ehemanns als rechtlicher Vater in Betracht.
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht automatisch Elternteil
Hat die Ehefrau einer Kindesmutter allein aufgrund der bestehenden Ehe einen Anspruch darauf, als weiterer Elternteil des Kindes in das Geburtenregister eingetragen zu werden? Der BGH hat dies zuletzt verneint. Demnach ist die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung des § 1592 Nr. 1 BGB nicht bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren anwendbar.
Rechtliche Vaterstellung von Mann-zu-Frau-Transsexuellen
Der BGH hat entschieden, dass eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, rechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen kann. Das Transsexuellengesetz (TSG) gilt insoweit auch für solche leiblichen Kinder eines Transsexuellen, die erst nach der Entscheidung über die Änderung Geschlechtszugehörigkeit geboren worden sind.
Anerkennung einer standesamtlichen Eintragung bei Leihmutterschaft
Eine ausländische standesamtliche Eintragung der rechtlichen Eltern bei Leihmutterschaft stellt eine nach § 108 FamFG anerkennungsfähige Entscheidung dar. Das hat das OLG Celle entschieden. Zum Schutz des Kindes kann demnach die nachträgliche Anerkennung des nach fremdem Recht begründeten Eltern-Kind-Verhältnisses auch bei einer Leihmutterschaft erforderlich sein.
Ausstattung des Kindes mit Kleidern und Sportgeräten
Die Pflicht zur Ausstattung des Kindes mit der für den Umgang erforderlichen Bekleidung obliegt bis zur Grenze eines paritätischen Wechselmodells dem betreuenden Elternteil. Spezifisches, besonders teures oder umfangreiches Sport- oder Freizeitgerät kann im Einzelfall von der Ausstattungspflicht im Rahmen des Umgangs ausgenommen sein. Das hat das Kammergericht entschieden.
Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie
Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtschutzes bei der Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie näher erläutert. Demnach sind die Nachteile, die beim Erlass einer einstweiligen Anordnung drohen, gegen die drohende Kindeswohlbeeinträchtigung und Gefahren abzuwägen, denen das Kind bei einer Versagung des Erlasses ausgesetzt sein könnte.