Terminsgebühr fällt auch ohne mündliche Verhandlung an
Auch in Familienstreitsachen kommt im schriftlichen Verfahren die Festsetzung einer Terminsgebühr in Betracht.
Kosten in Scheidungssachen gemäß § 150 FamFG
Expertenkommentar: Die Kostenvorschrift in § 150 FamFG zu den Scheidungssachen und Folgesachen ist sowohl gegenüber den Allgemeinen Bestimmungen der §§ 80–85 als auch den sonstigen Sonderregelungen eine Spezialnorm.