Ab 2016: Neue Düsseldorfer Tabelle
Die Unterhaltsleitlinie des OLG Düsseldorf – die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ – wird zum 01.01.2016 geändert. Die neue Fassung sieht die Erhöhung der gestaffelten Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder vor. Hintergrund ist der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder, auf die die Unterhaltssätze bei den höheren Einkommensgruppen aufbauen. Auch der Bedarfssatz volljähriger Kinder steigt an.
Krankenkasse: Beiträge bei Unterhaltsabfindung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf 10 Jahre zu verteilen ist. Andernfalls würden Beitragszahler bei Abfindungen gegenüber Personen, die ihren Unterhalt monatlich erhalten, benachteiligt.
Düsseldorfer Tabelle": Neue Sätze für Unterhaltspflichtige"
Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle" gibt das Oberlandesgericht in Düsseldorf die bundesweit geltenden Unterhaltssätze bekannt. Ändern wird sich nach Angaben des Gerichts der Selbstbehalt, also die Summe, die einem Unterhaltspflichtigen ab Jahresbeginn 2015 zum Lebensunterhalt bleibt. Dies sei erforderlich, weil der "Hartz IV"-Regelsatz zum Jahreswechsel angehoben wird, teilte das Gericht mit."
Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt
Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann verwirkt sein, wenn er dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch vorwirft und die Vorwürfe objektiv geeignet sind, den Unterhaltsverpflichteten in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und so seine familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz zu zerstören. Das hat das OLG Hamm entschieden und insoweit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten bestätigt.
Rechtlicher Vater schuldet Unterhalt, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist
Wer seine - durch eine bestehende Ehe - gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schuldet dem Kind auch dann Unterhalt, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Das hat OLG Hamm im Rahmen eines Verfahrenskostenhilfeverfahrens entschieden und insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.
Haftung des Jugendamts bei Ausübung einer unterhaltsrechtlichen Beistandschaft
Begeht das Jugendamt bei Ausübung einer unterhaltsrechtlichen Beistandschaft eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt, ist es zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet.
Kindesunterhaltsberechnung nach fiktivem Vollerwerbseinkommen
Kindesunterhalt ist bei der Zurechnung eines fiktiven Einkommens im Regelfall nach einem fiktiven Vollerwerbseinkommen und nicht nach einem fiktiven Nebenerwerbseinkommen neben einem Sozialleistungsbezug zu berechnen. Das gilt auch dann, wenn der Unterhaltsschuldner nach der Berechnung mit einem Vollerwerbseinkommen nicht leistungsfähig ist, während er nach der Berechnung mit einem Nebenerwerbseinkommen aufgrund des niedrigeren Selbstbehalts Unterhalt zahlen müsste. Das hat das OLG Hamm mit einem am 06.01.2014 erlassenen Beschluss unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengerichts - Herne entschieden.
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn
Der BGH hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht.
Überprüfung des verwaltungsbehördlichen Ermessens bei BAföG-Vorausleistungen
Wurden BAföG-Vorausleistungen erbracht und wird sodann aus übergegangenem Recht Unterhalt geltend gemacht, hat das Familiengericht auch zu prüfen, ob der BAföG-Bescheid ermessensfehlerfrei erlassen wurde.
Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken können
Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehen gewährt werden.