Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren und kein Ende
Nachdem die h.M. in der OLG-Rechtsprechung nach und nach PKH bei Abschluss eines Vergleichs für das gesamte PKH-Verfahren bewilligt hatte (vgl. nur OLG Köln, FamRZ 2002, 760 m.w.N.), hat sich der BGH gegen diese Praxis entschieden (NJW 2004, 2595).