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Unterhaltsvorschussgesetz gebilligt

Der Bundesrat hat am 22.03.2013 dem vom Bundestag am 28.02.2013 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt.

Es soll durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder auf einfachem Weg die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten. Außerdem erleichtert es zuständigen Stellen - zum Beispiel durch die Erweiterung von Auskunftsansprüchen - den Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner.

Mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden Kinder alleinstehender Elternteile finanziell unterstützt, wenn der andere Elternteil sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt ganz oder teilweise entzieht, hierzu nicht in der Lage oder verstorben ist.

>> zum Volltext BR-Drucks. 155/13 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

>> vgl. zum aktuellen Stand den Beitrag zum Unterhaltsvorschussgesetz von Gretel Diehl im Lexikon des Unterhaltsrechts

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