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Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte 2013

Die Oberlandesgerichte haben die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2013) bekannt gegeben.

Seit dem 01.01.2013 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Viele Oberlandesgerichte haben ihre Unterhaltsleitlinien mittlerweile entsprechend angepasst. Wir aktualisieren diese Nachricht regelmäßig. Zuletzt am 12.02.2013.

Die neuen Leitlinien setzen die allgemein akzeptierten Selbstbehaltssätze um. Bei den Bedarfskontrollbeträgen vorgenommene Erhöhungen sind eingearbeitet worden. Weitere Änderungen und Ergänzungen tragen den Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt und zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts Rechnung.

Wie gehabt weisen die Oberlandesgerichte darauf hin, dass die Unterhaltsleitlinien keine verbindlichen Rechts- oder  Rechtsanwendungssätze sind. Sie dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen.

Hinweis zu den Leitlinien des OLG Frankfurt:

Darin sind zunächst, insbesondere mit Blick auf die neuen Selbstbehalte und u. a. die Entscheidung des BGH vom 7.12.2011 (FamRZ 2012, 281), die notwendigsten Änderungen (gelb markiert) enthalten. Es ist aber beabsichtigt, im Laufe des Jahres noch eine weitere, gründlich überarbeitete Neufassung herauszubringen (z. B. zu Nrn. 15 und 24 u. a.). Nr. 15.7 berücksichtigt auch noch nicht die Gesetzesänderung des § 1578 b BGB, die erst zum 1.3.2013 in Kraft tritt.

Auf den Homepages der OLGs können Sie die Leitlinien kostenlos herunterladen:

Kammergericht Berlin 2013

OLG Brandenburg 2013

OLG Braunschweig 2013

OLG Bremen 2013

OLG Celle 2013

OLG Dresden 2013

OLG Frankfurt 2013

OLG Hamburg 2013

OLG Hamm 2013

OLG Jena 2013

OLG Köln 2013

OLG Naumburg 2013

OLG Oldenburg 2013

OLG Rostock 2013

OLG Schleswig 2013

SüdL 2013 (Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart, Zweibrücken)