Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte 2013
Seit dem 01.01.2013 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Viele Oberlandesgerichte haben ihre Unterhaltsleitlinien mittlerweile entsprechend angepasst. Wir aktualisieren diese Nachricht regelmäßig. Zuletzt am 12.02.2013.
Die neuen Leitlinien setzen die allgemein akzeptierten Selbstbehaltssätze um. Bei den Bedarfskontrollbeträgen vorgenommene Erhöhungen sind eingearbeitet worden. Weitere Änderungen und Ergänzungen tragen den Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt und zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts Rechnung.
Wie gehabt weisen die Oberlandesgerichte darauf hin, dass die Unterhaltsleitlinien keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze sind. Sie dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen.
Hinweis zu den Leitlinien des OLG Frankfurt:
Darin sind zunächst, insbesondere mit Blick auf die neuen Selbstbehalte und u. a. die Entscheidung des BGH vom 7.12.2011 (FamRZ 2012, 281), die notwendigsten Änderungen (gelb markiert) enthalten. Es ist aber beabsichtigt, im Laufe des Jahres noch eine weitere, gründlich überarbeitete Neufassung herauszubringen (z. B. zu Nrn. 15 und 24 u. a.). Nr. 15.7 berücksichtigt auch noch nicht die Gesetzesänderung des § 1578 b BGB, die erst zum 1.3.2013 in Kraft tritt.