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Düsseldorfer Tabelle 2013

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2013 geändert werden. Sie können die neue Tabelle bereits jetzt als pdf-Dokument herunterladen.

Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013.
Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern angehoben:

Unterhaltspflicht gegenüber

Selbstbehalt bisher

Selbstbehalt ab 2013

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung)

950 €

1.000 €

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung)

770 €

800 €

anderen volljährigen Kindern:

1.150 €

1.200 €

dem Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes:

1.050 €

1.100 €

Eltern

1.500 €

1.600 €

Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht werden. Der Unterhalt richtet sich dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da der Kinderfreibetrag 2013 nicht angehoben werden wird, steigen auch nicht die Unterhaltsbeträge.

Die vollständige neue Düsseldorfer Tabelle können Sie auf unserer Infoseite familienrecht.de nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse kostenfrei herunterladen.

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