Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Durch das 1. EheRG vom 14.06.1976 (BGBl I, 1421) wurde der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund mit Wirkung zum 01.07.1977 als ein dem Zugewinnausgleich strukturell ähnliches Rechtsinstitut eingeführt und in die Verantwortung der Familiengerichte gestellt. Seither gibt es Schwierigkeiten bei der Beantwortung der Frage, ob ein als Versorgungsvermögen zu qualifizierendes Anrecht nun im Zugewinn- oder im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden soll. Im Rahmen der vom BMJ eingesetzten Strukturkommission zur Überprüfung des Versorgungsausgleichs war auch die Frage diskutiert worden: Sind bei der Abgrenzung von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich Korrekturen vorzunehmen? Die Kommission hatte dazu Änderungsvorschläge gemacht, die in die Diskussionsentwürfe vom 29.08. und 21.12.2007, den Referentenentwurf vom 12.02.2008 und den Regierungsentwurf eines VAStrRefG (vgl. BR-Drucks. 343/08) teilweise eingeflossen sind. § 2 Abs. 4 VersAusglG betont eine strikte Abgrenzung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen