Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nach § 1360 BGB sind die Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit, mit ihrem Vermögen bzw. durch die Haushaltsführung und ggf. durch die Erziehung der Kinder zum Familienunterhalt beizutragen. Dabei sind Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Erwerbstätigkeit gleich gestellt (BVerfG, FamRZ 2002, 527, 529 m. Anm. Scholz, 733 = FF 2002, 63 m. Anm. Wiegmann; vgl. auch BGH, FamRZ 2001, 986 m. Anm. Scholz, 1061, Luthin, 1065 und Borth, 1653 = MDR 2001, 991 m. Anm. Niepmann = FuR 2001, 306 m. Anm. Rauscher, 385 und Gerhardt, 433 = FF 2001, 135 m. Anm. Miesen und Born, 183; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 364; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 820; vgl. auch Bäumel, FPR 2002, 31; Graba, FPR 2002, 48; Büttner, FPR 2002, 53; vgl. im Übrigen auch OLG Düsseldorf, NJW 2002, 1353). Der Anspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes auf Familienunterhalt gegenüber ihrem Ehemann und ihr Anspruch nach § 1615l BGB gegenüber dem Vater des Kindes stehen gleichberechtigt nebeneinander (OLG [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen