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Der Begriff Bedarf beschreibt dasjenige, was der Unterhaltsberechtigte zur Beibehaltung und Wahrung seiner unterhaltsrechtlich beachtlichen Lebensbedürfnisse benötigt. Der Begriff Bedarf wird in erster Linie in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Absicherung gebraucht und damit im Sinne eines Barbedarfs, der allerdings nicht nur Zahlungen in Geld, sondern auch Naturalleistungen erfasst. Bei einem minderjährigen Kind tritt zu diesem Barbedarf noch der Betreuungsbedarf hinzu. Mit dem Begriff Bedürftigkeit bezeichnet man grundsätzlich die fehlende Fähigkeit des Unterhaltsberechtigten, seinen eigenen unterhaltsrechtlich beachtlichen Bedarf zu decken. Da es dem Unterhaltsberechtigten gelingen kann, einen Teil seines Bedarfs aus eigenen Kräften, nämlich eigenem Einkommen bzw. ggf. eigenem Vermögen und vor allem dem zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft, zu decken, ist auch eine teilweise Bedürftigkeit unterhaltsrechtlich relevant. Bedürftig im unterhaltsrechtlichen Sinn ist [...]
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