Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist in neun Bücher gegliedert. Die jeweiligen Bücher werden in Abschnitte unterteilt. In Buch 1 finden sich die allgemeinen Vorschriften, die für alle weiteren Bücher des FamFG Gültigkeit beanspruchen. Die Bücher 2 bis 6 des FamFG erfassen den bisher im FGG geregelten Kernbereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Buch 2 des FamFG enthält das Verfahren in Familiensachen unter Einbeziehung der bisher in Buch 6 der ZPO kodifizierten Materien. Die weiteren Bücher des FamFG behandeln andere, nicht familienverfahrensrechtliche Verfahren. So behandelt das Buch 3 des FamFG das Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen, das Buch 4 das Verfahren in Nachlasssachen und das Buch 5 das Verfahren in Registersachen sowie unternehmensrechtliche Verfahren, die im FGG bislang unter Handelssachen geführt wurden. Weitere Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen [...]