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Gutachten und Gutachter sind seit geraumer Zeit sowohl in der Fachliteratur als auch in den Medien vielfach diskutiert und auch kritisiert worden. Basis hierfür ist ein Studie von Salewski und Stürner (ZKJ 2015, 4), die eine Vielzahl von Gutachten ausgewertet und anhand diverser Gütekriterien überprüft haben. Die Ergebnisse waren letztlich höchst bedenklich. Hinzu kommt eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen aus den Jahren 2014 und 2015, die der Richterschaft vorgeworfen haben, Gutachten letztlich ungefragt zu übernehmen. In Kindschaftssachen gilt für die Einholung eines Sachverständigengutachtens die besondere Verfahrensvorschrift des § 163 FamFG. Das Familiengericht kann danach eine schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen anordnen. Hierbei hängt es von den materiellen Voraussetzungen der unterschiedlichen Verfahren (Sorgeverfahren anlässlich Trennung und Scheidung, Umgangsverfahren oder Kinderschutzverfahren) ab, zu welcher [...]
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