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Eheleute, die sich mit der Absicht tragen, sich scheiden zu lassen oder die auf einen bereits gestellten Scheidungsantrag reagieren müssen, werden sich in aller Regel zunächst mündlich oder fernmündlich um einen Besprechungstermin bemühen. Bei dieser Gelegenheit sollte die Sekretärin oder Rechtsanwaltsfachangestellte bereits folgende Dinge erfragen: Vor- und Zunamen des Mandanten Telefonnummer und Handynummer Anschrift E-Mail-Adresse Anlässlich der Terminabstimmung sollte der künftige Mandant durch das Büro bereits darauf hingewiesen werden, bestimmte Unterlagen zur Besprechung mitzubringen. Als hilfreich hat es sich dabei erwiesen, ihm ein Merkblatt über die maßgeblichen Unterlagen auszuhändigen oder mit einer schriftlichen Bestätigung des Besprechungstermins zukommen zu lassen. Das hier vorgeschlagene Mandantenmerkblatt eignet sich sowohl zur Vorbereitung des ersten Mandantengesprächs im Rahmen einer Erstberatung als auch zur weiteren Informationserfassung im Verlauf [...]
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