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Diese Beratungskonstellationen bilden sicher einen Schwerpunkt im Familienrecht. Im Fokus sollten vor allem die Trennungsfolgen stehen, da hier regelmäßig der unmittelbare Handlungsbedarf entsteht. Wichtige Trennungsfolgen sind: vorläufige Ehewohnungszuweisung, § 1361b BGB (siehe dazu Teil 8/2.1.1.1.2), Kündigungsmöglichkeiten sowie Mietbeteiligung bei Mietwohnungen (siehe dazu Teil 4//1.2.2.8.1.1) ggf. Gewaltschutzverfahren nach dem GewSchG (siehe dazu Teil 8/3.4) vorläufige Haushaltsgegenständeteilung, § 1361a BGB (siehe dazu Teil 8/2.2.1 und Teil 8/2.2.7.2) Regelung der Kinderbetreuung, des Umgangs und des Sorgerechts, § 1684 BGB (siehe dazu Teil 8/1.3.3.1) und § 1671 BGB (siehe dazu Teil 8/1.2.3.3) Kindesunterhalt nach §§ 1601 ff. BGB (siehe dazu Teil 7/2.1.1.1) Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB (siehe dazu Teil 7/3.2.3.1) ggf. Auskunftsansprüche im Zugewinnausgleichsrecht nach § 1379 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB (siehe dazu Teil 8/5.1.4.1.2, insb. Teil [...]
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