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Zur Neuregelung ab 01.07.2022: Im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Dänemarks)155a ABl EU 2021 L 19/1, Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen. wird ab dem 01.07.2022 (Art. 37 Abs. 1 EuZVO 2022) die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) gelten (EuZVO 2022).155b ABl EU 2020 L 405/40. Sie ersetzt die im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) seit 13.11.2008 geltende Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.11.2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von [...]
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