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Mehr Kindergartenplätze statt Betreuungsgeld

Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrats am 22.03.2013 einen Gesetzentwurf zum Aufhebung des vom Bundestag im November 2012 verabschiedeten Betreuungsgeldgesetzes (BR-Drucks. 198/13) beschlossen.

Aus Sicht der Länder wird das Betreuungsgeld den heutigen Bedingungen und Bedürfnissen für ein Leben mit Kindern nicht gerecht.

Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung liege es nahe, das vorgesehene Geld besser in die Infrastruktur für Kleinkinder zu investieren. Ziel müsse es sein, ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochwertigen Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, so der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Da der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnete, hat ihn die Regierung innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterzuleiten. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

>> weiter zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes, BR-Drucks. 198/13 (Beschluss)