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Die Eigentümer aller Kraftfahrzeuge und Anhänger sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Die Mindestdeckungssumme beträgt: Ab 01.03.2023: Gegenstand Betrag in € Personenschäden pro Ereignis 7.750.000 Sachschäden pro Ereignis 6.450.000 Die Versicherung erfasst nicht: Personenschäden des Fahrers und Versicherungsnehmers sowie Sachschäden des Letzteren. Gedeckt gegenüber dem Geschädigten ist jedoch die Haftung des berechtigten Fahrers sowie auch die des Fahrzeugdiebs. Einwendungen aus dem Versicherungsvertrag kann der Versicherer dem Geschädigten nur unter eingeschränkten Voraussetzungen entgegenhalten. In Fällen der Unfallflucht, des Fahrens ohne Führerschein, der Alkoholfahrt sowie auch des Diebstahls des Fahrzeugs bleibt die Leistungspflicht gegenüber dem Geschädigten bestehen; der Versicherer hat lediglich ein Regressrecht gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. Täter. In Portugal kann gegen den Versicherer geklagt werden. Dies gilt nach [...]
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