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Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Polizei verständigt werden, die ein Protokoll erstellt, sofern es sich nicht um Bagatellverletzungen handelt. Bei bloßen Sachschäden entfällt eine Protokollierungspflicht. Die Beweissicherung muss dann u.a. durch Fotos vom Fahrzeug und vom Unfallort selber durchgeführt werden. Das polizeiliche Unfallprotokoll stellt den praktisch besten Haftungsnachweis dar. Anerkannt werden Aussagen von neutralen Zeugen. Aber auch Fahrzeuginsassen und Verwandte kommen als Zeugen in Betracht, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass ihre Aussagen eventuell weniger Gewicht haben als die neutraler [...]
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