Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Rechtsprechung
1978
Ihre Suche einschränken
Jahr
Bitte wählen Sie
2024 (2658)
2023 (14547)
2022 (16053)
2021 (19084)
2020 (18372)
2019 (17686)
2018 (17991)
2017 (19371)
2016 (19362)
2015 (21104)
2014 (19167)
2013 (19985)
2012 (22424)
2011 (23353)
2010 (24137)
2009 (21981)
2008 (20177)
2007 (19351)
2006 (19408)
2005 (19106)
2004 (17575)
2003 (16615)
2002 (16073)
2001 (15863)
2000 (16300)
1999 (11664)
1998 (10836)
1997 (10242)
1996 (10027)
1995 (10189)
1994 (8633)
1993 (8345)
1992 (8274)
1991 (6173)
1990 (6365)
1989 (5515)
1988 (4659)
1987 (4415)
1986 (4326)
1985 (4301)
1984 (3730)
1983 (2644)
1982 (2593)
1981 (2382)
1980 (2051)
1979 (1604)
1978 (1491)
1977 (1436)
1976 (1423)
1975 (1354)
1974 (1279)
1973 (1269)
1972 (1187)
1971 (1120)
1970 (1110)
1969 (674)
1968 (606)
1967 (616)
1966 (543)
1965 (551)
1964 (467)
1963 (469)
1962 (456)
1961 (400)
1960 (457)
1959 (398)
1958 (362)
1957 (348)
1956 (379)
1955 (378)
1954 (288)
1953 (176)
1952 (140)
1951 (111)
1950 (6)
1949 (5)
1941 (7)
1940 (7)
1939 (5)
1938 (4)
1937 (3)
1934 (6)
1933 (6)
1932 (8)
1931 (3)
1930 (3)
1929 (3)
1928 (6)
1926 (3)
1923 (3)
1921 (5)
1920 (10)
1919 (3)
1913 (3)
1911 (3)
1910 (3)
1906 (3)
1904 (2)
1902 (2)
1901 (2)
Gericht
Bitte wählen Sie
BGH (98819)
BFH (45684)
BVerwG (38255)
BSG (21412)
OVG Nordrhein-Westfalen (19936)
OLG Hamm (19121)
OLG Düsseldorf (17118)
BAG (16517)
OLG Köln (15136)
EuGH (14292)
BVerfG (13676)
VGH Bayern (12639)
OLG Frankfurt/Main (12545)
OLG München (10687)
KG (10041)
BayObLG (9450)
OLG Brandenburg (8515)
LSG Nordrhein-Westfalen (7060)
LAG Rheinland-Pfalz (6816)
OLG Celle (6344)
OLG Koblenz (6320)
OLG Karlsruhe (6228)
LSG Bayern (6059)
VGH Baden-Württemberg (5805)
OLG Stuttgart (5737)
LAG Köln (5549)
FG München (5124)
LSG Berlin-Brandenburg (4909)
LSG Baden-Württemberg (4515)
LAG Hamm (4233)
OLG Hamburg (4101)
LAG Frankfurt/Main (3755)
OVG Niedersachsen (3684)
OLG Dresden (3402)
OLG Naumburg (3376)
FG Hamburg (3264)
OLG Saarbrücken (3184)
SchlHOLG (3168)
LAG Düsseldorf (3147)
OLG Nürnberg (3096)
FG Düsseldorf (3086)
FG Münster (3086)
OLG Zweibrücken (2888)
FG Niedersachsen (2878)
OVG Sachsen-Anhalt (2750)
FG Köln (2700)
OVG Sachsen (2612)
VGH Hessen (2579)
FG Baden-Württemberg (2529)
OLG Oldenburg (2197)
OLG Bamberg (2071)
LSG Sachsen-Anhalt (2024)
LAG München (1885)
LAG Baden-Württemberg (1866)
OVG Saarland (1864)
LAG Berlin-Brandenburg (1840)
FG Hessen (1782)
OVG Rheinland-Pfalz (1711)
LAG Schleswig-Holstein (1701)
OLG Thüringen (1699)
LSG Hessen (1675)
OVG Schleswig-Holstein (1600)
LSG Hamburg (1557)
LSG Niedersachsen-Bremen (1440)
FG Berlin-Brandenburg (1421)
FG Rheinland-Pfalz (1398)
OLG Rostock (1347)
LAG Niedersachsen (1338)
EuG (1336)
OLG Bremen (1300)
FG Nürnberg (1288)
OVG Hamburg (1267)
VG Stuttgart (1224)
OVG Bremen (1159)
VG Karlsruhe (1147)
FG Sachsen (1131)
FG Sachsen-Anhalt (1130)
OVG Berlin-Brandenburg (1083)
LSG Thüringen (1062)
LAG Chemnitz (1037)
LAG Mecklenburg-Vorpommern (1024)
LG Köln (1018)
LAG Berlin (941)
OLG Braunschweig (937)
LSG Schleswig-Holstein (935)
VG Freiburg (910)
LG Berlin (908)
LAG Nürnberg (872)
FG Saarland (821)
LAG Hamburg (739)
LSG Sachsen (730)
LSG Chemnitz (710)
FG Schleswig-Holstein (630)
LG München I (601)
LG Düsseldorf (560)
LSG Rheinland-Pfalz (531)
FG Thüringen (520)
OVG Thüringen (519)
LG Hamburg (516)
VG Sigmaringen (494)
BVerwG
zurück
|
vor
»1. Stellungnahmen zu Beurteilungen unterliegen selbständig und im gleichen Umfang der Anfechtung wie diese selbst. 2. Hat sich ein Beurteilender in einer Beurteilung zunächst auf eine unzulässige Erwägung festgelegt, so kann der Eindruck entstehen, er se
»Behauptet ein Soldat, Anspruch auf Teilnahme an der Wahl zu einer Personalvertretung zu haben, kann er diesen nur vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten geltend machen. Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist unzulässig.«
»Eine Abänderungsfeststellung nach § 113 Abs. 2 VwGO ist auch bei Verpflichtungsklagen zulässig. Die freiwillige vorzeitige Rückzahlung eines öffentlichen Wohnungsbaudarlehens zwecks Fortfall der Eigenschaft 'öffentlich gefördert' muß sich auch auf die bi
Begriff der Verunstaltung des Landschaftsbildes im Sinne des § 35 Abs. 3 BBauG 1976
Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen
Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung; Herstellungsmekrmale; Verteilungsmaßstab
»1. Die Auflösung eines Vereins kann auf einen der in Art. 9 Abs. 2 GG genannten Gründe nur gestützt werden, wenn dieser Grund im verfügenden Teil des Verbots festgestellt worden ist. Die in § 14 Abs. 1 VereinsG aufgeführten weiteren Verbotsgründe sind da
»1. Eine erste Ausbildung i. S. des § 7 Abs. 1 BAföG kann auch eine Ausbildung sein, die vor Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beendet worden ist. 2. Ist der Auszubildende nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer mit einer ersten A
»Der Zugang zu einer weiteren Ausbildung ist dem Auszubildenden im Zusammenhang mit der Abschlußprüfung der ersten Ausbildung nur dann 'eröffnet' worden, wenn erstmalig durch diese Prüfung die Zugangsvoraussetzungen für die weitere Ausbildung erfüllt word
»Nur bei Identität des materiellen Wissenssachgebietes führt die weitere Ausbildung die erste Ausbildung in derselben Richtung fachlich weiter. (Hier: Ausbildung zum Diplompädagogen im Anschluß an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für das Lehramt
»Sicherheitsakten sind keine Personalakten im Sinne des § 90 Satz 1 Bundesbeamtengesetz.«
»Die Revision wird nicht dadurch unzulässig, daß der Revisionskläger nach ordnungsgemäßer Einlegung und Begründung der Revision den seinem Prozeßbevollmächtigten erteilten Auftrag zur Prozeßvertretung widerruft.«
»1. Die Fälle der vorzeitigen Abberufung eines Vertrauensmannes sind hinsichtlich des Rechtsweges als truppendienstliche Angelegenheit zu behandeln. 2. Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes vom 25. Apr
»Eine durch Aushändigung der Urkunde vollzogene Ernennung kann auch vor dem in der Urkunde bezeichneten Tag ihrer (inneren) Wirksamkeit nur nach der abschließenden Sonderregelung über die Rücknahme einer Ernennung (§§ 12, 13 BBG) zurückgenommen werden.«
Ist eine Eintragung über eine Verurteilung im Bundeszentralregister weder getilgt noch tilgungsreif, so darf die zugrunde liegende Tat in einem Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann verwertet werden, wenn die Eintragung nach § 30 Abs. 2 B
»Zu den Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen.«
Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; Unterscheidung zwischen gemeinnützigem und privatnützigem Ausbauvorhaben; Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion; Erforderlichkeit der Erschließungsanlage [Zweitanlage]; Verwirkung und Verjährung
»1. Die bei einer Auskiesung durch Ausbaggerung und Freilegung des Grundwassers bewirkte Neuanlage oder erhebliche Erweiterung eines Baggersees sind jedenfalls dann im Sinne des § 31 WHG ein planfeststellungspflichtiger Gewässerausbau, wenn die oberirdisc
»Ein Beamter, der einen außerdienstlichen Diebstahl in einem besonders schweren Fall begeht, ist in der Regel mindestens zu degradieren, auch wenn es sich um einen Ersttäter handelt.«
»1. Über einen Antrag auf Wechsel des Studienganges an den Hochschulen der Bundeswehr ist unter Zugrundelegung der Sach- und Rechtslage zu entscheiden, die zu Beginn des Trimesters bestand, zu dem der Wechsel des Studienganges stattfinden sollte. 2. Auf e
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme, wenn ein Postbeamter die ihm für Sonderzustellungen zustehenden Botenlöhne falsch berechnet, hierüber unrichtige Eintragungen in Bücher und Listen macht und die so berechneten Beträge mit grundsätzlicher Befugnis de
»1. Die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet ein Träger der freien Jugendhilfe nur dann, wenn er positiv im Sinne der obersten Grundsätze der freiheitlichen Demokratie wirkt. Diese Gewähr bietet der Träger der freien Juge
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein die öffentliche Anerkennung begehrender Träger der freien Jugendhilfe, der korporatives Mitglied eines anderen Trägers der freien Jugendhilfe ist, sich die gegen die öffentliche Anerkennung des Dachverbandes s
Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach dem BImSchG; Erhebnlichkeit 'antizipierter' Sachverständigengutachten für die festgelegten Immissionswerte; Immissionsprognose
Eine alles im Bundeszentralregister eingetragene und nicht tilgungsreife Verurteilung ist im Verfahren über die Entziehung einer Fahrerlaubnis auch dann verwertbar, wenn sie im Verkehrszentralregister getilgt ist.
»1. Die Stellungnahme des weiteren höheren Vorgesetzten zu einer Beurteilung enthält eine für sich allein anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 WBO. 2. Der Versuch des weiteren höheren Vorgesetzten, vermutete Widersprüche zwischen den einzelnen Beurteilu
Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher Einschränkung des Bodenrechts; Uferbauverbot als Enteignungsrecht
»a) Fachaufsicht1iche Weisungen der staatlichen Aufsichtsbehörden gegenüber den Gemeinden in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises - hier nach dem Recht der bayerischen Gemeindeordnung - sind in der Regel keine Verwaltungsakte. b) Ob ein Verwal
»Zur Frage des pflichtwidrigen Fernbleibens vom Dienst nach Ablauf eines gemäß § 79 a BBG bewilligten Urlaubs ohne Dienstbezüge.«
»Die Ausgestaltung der Laufbahnprüfungen ist dem Bundesminister der Verteidigung durch die Soldatenlaufbahnverordnung weitgehend freigestellt. Sie hängt in erster Linie von militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen ab, die der gerichtlichen Nachprüfung entz
»Der Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des Helfers ist ein Verwaltungsakt, der von dem Helfer unmittelbar angefochten werden kann. Auf die gegen den Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde erhobene Anfec
Anforderungen an die Planreife in den Fällen des § 33 BBauG
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei exhibitionistischen Handlungen gegenüber Kindern und zur Anwendung des § 14 BDO in einem solchen Falle.«
»1. Eine die Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz rechtfertigende Unterbrechung der Ausbildung i. S. von § 20 Abs. 2 BAföG liegt in der Regel jedenfalls dann vor, wenn der Student gleichzeitig allen nach seinem eigenen P
»1. Auch bei maßnahmebeschränkter Berufung erfordert eine Überschreitung der Frist zur Absetzung des Urteils erster Instanz (§ 275 Abs. 1 Satz 2 StPO i. V. m. § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO) nicht zwingend eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückv
»Zur gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer gegen das Aufstellen von Parkuhren erhobenen Anfechtungsklage, wenn diese Anordnung im Wege des Änderungsantrages gemäß § 80 Abs. 6 VwGO mit dem Hinweis auf ein klagezusprechendes Urteil Der Vo
»1. Zum Begriff des nicht abgeschlossenen Vorverfahrens im Sinne des § 97 Abs. 4 VwVfG. 2. Zur Bedeutung der Verfahrensvorschriften des Wehrpflichtgesetzes über die schriftliche Mitteilung und über die Zustellung eines Widerspruchsbescheides der Prüfungsk
»§ 8 Abs.2 Satz 4 BPersVWO, der die Änderung eines Wahlvorschlages verbietet, bezieht sich nur auf den Wahlvorschlag als Bewerberliste. Enthält der Wahlvorschlag auf der Unterschriftenliste Änderungen, so führt das nur dann zu seiner Ungültigkeit, wenn er
UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs
»Geheimdienstliche Agententätigkeit eines Postbeamten unter Verletzung seiner zum Kernbereich gehörenden Amtspflichten (Postgeheimnis) zerstört in aller Regel unheilbar das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn und erfordert Entfernung des Beamten aus dem
»1. § 22 Soldatengesetz (SG) ist auch dann anwendbar, wenn für das Verbot der Dienstausübung disziplinare Gesichtspunkte keine Rolle spielen. Ein Verbot der Dienstausübung kann deshalb auch im Zusammenhang mit der Versetzung eines Soldaten in den einstwei
»Ein Soldat verletzt grundsätzlich nicht seine Dienstpflichten nach § 10 Abs. 6, § 17 Abs. 1 SG in der durch Art. 5 Abs. 1 GG gebotenen Auslegung, wenn er in einer öffentlichen politischen Veranstaltung nach kritischen Ausführungen über die Verteidigungsp
»Ob ein Fluchthelfer die politischen Gründe seines in der DDR bis zum Jahre 1971 erlittenen Gewahrsams im Sinne des Häftlingshilferechts zu vertreten hat, hängt in der Regel davon ab, ob er überwiegend im Interesse des Flüchtlings oder im eigenen persönli
Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht
»1. Zur Verlesbarkeit und Verwertbarkeit von Niederschriften aus dem sachgleichen Strafverfahren im Falle der Bestellung eines Pflegers im Disziplinarverfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Beamten. 2. Zur disziplinarrechtlichen Würdigung der Erschieß
»1. Auch wenn der Auszubildende ein eigenes dingliches (erbrechtliches) Nutzungsrecht an der mit seinen Eltern oder u. U. mit einem Elternteil gemeinsam bewohnten Wohnung hat, wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß ihm nur der niedrigere Bedarfssatz für d
»Die im Planfeststellungsverfahren gebotene Planauslegung (§ 18 Abs. 2 FStrG 1961 bzw. § 18 Abs. 3 FStrG 1974) muß ihrem Informationszweck genügen (im Anschluß an Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19). Welc
Privilegierung eines Silos im Außenbereich
Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens; Maßgebliches Recht bei Nachbarklagen; Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich; Maßstabsveränderung und Folgewirkungen; Unmittelbarer und mittelbarer Eingriff
»Ob die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs, der sich aus der Nichtigkeit eines sog. Folgekostenvertrages ergibt, als Rechtsmißbrauch unzulässig ist, bestimmt sich grundsätzlich nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht.«
»1. Der Wahlvorstand ist nicht Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens. 2. Bei der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) können verspätet eingegangene Freiumschläge nicht berücksichtigt werden. Auf den Grund der Verspätung kommt es nicht an. 3. Freiumsc
Schulische Organisationsakte; vorläufiger Rechtsschutz
»1. Im Antragsverfahren nach der WBO kann der Soldat geltend machen, daß die Begründung eines nach § 88 WDO ergangenen, die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens ablehnenden, nicht anfechtbaren Bescheides nach Form und Inhalt einen zusätzli
»In der Person eines Soldaten liegende Erschwerungsgründe können nur ausnahmsweise eine der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens völlig unangemessene Disziplinarmaßnahme rechtfertigen.«
Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Kohlegesetz
Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
»1. Fahnenflucht eines Zeitsoldaten erfordert als disziplinare Ahndung in aller Regel die Entfernung aus dem Dienstverhältnis. 2. Ein über längere Zeit fortgesetztes, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erforderndes Fehlverhalten eines Soldaten kann s
»Nimmt eine Gemeinde, die das für den Bau einer Straße notwendige Gelände teilweise käuflich erworben und teilweise im Wege unentgeltlicher Übertragung erlangt hat, in einigen Fällen der unentgeltlichen Übertragung einen wirtschaftlichen Ausgleich vor, so
»Ein Prüfer, der auf Fehlleistungen im Prüfungsgespräch mit einer von Sarkasmus und Unsachlichkeit geprägten Kritik reagiert, verletzt das Gebot der Chancengleichheit sowie das Recht des Prüflings auf ein faires Verfahren.«
»Wer Angestellter oder Arbeiter im Sinne des Personalvertretungsgesetzes für das Saarland ist, bestimmt sich grundsätzlich nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag. Der Tarifvertrag kann innerhalb der Grenzen des Tarifvertragsgesetzes, insbe
»Zur Maßnahmebemessung bei grober Verunglimpfung jüdischer Menschen.«
Begriff der 'näheren Umgebung'; Verhältnis zwischen § 34 BBauG 1960 und § 34 Abs. 1 BBauG 1976
»Ein Urteil genügt in aller Regel nicht den gesetzlichen Erfordernissen (§ 267 StPO i. V. m. § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO), wenn es statt eigener Tatfeststellungen auf die Anschuldigungsschrift verweist.«
»Hat der Beamte Widerspruch gegen seine Abordnung an eine andere Behörde erhoben und wird nicht die sofortige Vollziehung der Abordnungsverfügung angeordnet, so kann das Fernbleiben vom Dienst am neuen Arbeitsplatz nicht zur Feststellung des Verlustes der
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Diebstahl von Sachen auf dem Bahnhofsgelände durch einen Aufsichtsbeamten der Bundesbahn.«
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei eigennützigen Eingriffen in Fernsprechanlagen und Hinterziehung von Fernsprechgebühren unter Belastung von Teilnehmern.«
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis zwischen Bundes- und Landesrecht; 'Anstoßfunktion' einer Bekanntmachung; - Hinreichende [geographische] Bezeichnung des den Gegenstand der Bekanntmachung bildenden Bebauungspl
»§ 58 Abs. 2 FlurbG gibt der Flurbereinigungsbehörde keine Möglichkeit, in dem Flurbereinigungsplan die Grenzen des Flurbereinigungsgebiets selbst neu zu regeln. Werden die Grenzen des Flurbereinigungsgebiets geändert, so hat auch hinsichtlich der neu in
»Bei der Anerkennung eines Familienheims mit zwei Wohnungen im steuerbegünstigten Wohnungsbau kann in der Eigentümerwohnung auch dann Mehrflächenbedarf aus beruflichen Gründen anerkannt werden, wenn diese Wohnung die Wohnflächengrenze von 156 qm nicht err
»Der Umstand, daß ein unter das Ausbildungsförderungsgesetz fallender Student, der wegen der Höhe des Einkommens seiner Eltern keine Ausbildungsförderung erhält, Unterhaltsansprüche mindestens in Höhe der Regel-Ausbildungsförderung hat, rechtfertigt die v
Das Benutzen der öffentlichen Straßen zum regelmäßigen längerfristigen Abstellen von Kraftfahrzeugen, die zum Verkehr zugelassen, betriebsbereit und zu diesem Zweck aufgestellt sind, ist Teil des in der Straßenverkehrsordnung bundesrechtlich abschließend
»Es verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 GG, die Verteilung politischer Flugblätter deshalb zu verbieten, weil der Veranstalter vorher keine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt hat, die das Berliner Stadtreinigungsgesetz im Interesse der Sauberkeit der Straß
»Werden bei der Verkündung eines Gesetzes die Unterschriften der ausfertigenden Mitglieder der Landesregierung im Amtsblatt nicht abgedruckt, so steht dies der Annahme einer wirksamen Verkündung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Gesetz bei der Verk
»Die Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung und der verfassungsmäßige Rang der politischen Parteien zwingen nicht dazu, daß die Behörde - in Abweichung von ihrer sonst geübten Ermessenspraxis - einer Partei auch außerhalb der Zeiten unmitte
»Die Erhebung von Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für das Aufstellen eines Informationsstandes oder für das Anbringen zahlreicher Plakatträger im innerstädtischen Gehwegraum von Bundes- und Gemeindestraßen zum Zwecke parteipolitischer Werbung vers
Voraussetzungen für den Aspruch eines Berufssoldaten auf Sonderurlaub für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben als Bürgermeister; Anspruch eines Berufssoldaten auf Versetzung in den Ruhestand vor Erreichung der besonderen Altersgrenze
Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan, Befreiung; Gründe des Wohls der Allgemeinheit; Begriff des 'Erforderns'; Entgegenstehende öffentliche Belange
Erleilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Zusammenschluß zu einem Planungsverband
»1. Ein Untätigkeitsantrag nach § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO braucht, wenn man überhaupt von einem Begründungszwang ausgeht, lediglich nach Ablauf der in § 17 Abs. 1 Satz 2 genannten Monatsfrist und vor Ablauf eines Jahres (§ 17 Abs. 5 WBO) begründet zu werden.
»Im gerichtlichen Antragsverfahren nach § 17 WBO ist eine fernmündliche Einlegung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nicht zulässig.«
»1. Artikel 2 des 3. ÄndG/BSHG ist auch auf Pflegetätigkeiten vor dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (1. Juni 1962) anwendbar. 2. Lassen sich bei einem in der Vergangenheit liegenden Pflegefall die für die Leistung nach Art. 2 des 3. ÄndG/BSH
»1. § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG Fassung 1974 regelt nicht nur die Erstattung, sondern auch die Übernahme von Aufwendungen für die Beiträge des Pflegebedürftigen für eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson. 2. Die Erstattung von solchen Aufwendungen
»1. Das Ersetzen der zu einer gesetzlichen Rentenversicherung nachentrichteten freiwilligen Beiträge nach Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes ist Sozialhilfe. 2. Die genannte Vorschrift regelt nicht nur das Ersetzen, son
»Zum Grundatz der Einheit des Dienstvergehens bei Verjährung.«
»1. Die Pflicht des Beamten, nach seiner Versetzung vom Landesdienst in den Bundesdienst den früheren Dienstherrn auf die unberechtigte Fortzahlung von Dienstbezügen hinzuweisen, ist als innerdienstliche Verpflichtung auch in Beziehung auf den neuen Diens
»Das Verwertungsverbot des § 49 Abs. 1 BZRG verpflichtet den Dienstherrn nicht, Hinweise auf eine später getilgte Verurteilung aus den Personalakten zu entfernen oder sie unleserlich zu machen.«
»Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127) über die Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes auf anhängige Kriegsdienstverweigerungssachen.«
»Zu dem Umfang und den Schranken planerischer Gestaltungsfreiheit im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Die Genehmigung zur Anlegung und Änderung eines - im öffentlichen Interesse liegenden - Verkehrsflughafens ist gerechtfertigt, wenn si
»1. Bei der Prüfung, ob im früheren Reichsgebiet (nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937) durch Vertreibung verlorengegangene Wirtschaftsgüter, die nicht einem Verfolgten entzogen worden sind, von der Schadensfeststellung ausgeschlossen sind, weil si
»1. Schäden aufgrund von Eingriffsakten fremder Staaten in das Vermögen deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, die vor der Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich im Sinne des § 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV entstanden sin
Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie
»1. Die Kommandierung bzw. Versetzung eines Soldaten zum Studium an eine Hochschule der Bundeswehr ist eine Verwendungsentscheidung und entsprechend anfechtbar. Gleiches gilt für die Ablösung vom Studium. 2. Mit der Kommandierung bzw. Versetzung geht die
»1. Die den Sanitätsoffizieren der Bundeswehr erteilte allgemeine Genehmigung privatärztlicher Nebentätigkeit erstreckt sich nicht auf eine Nebentätigkeit als Kassenarzt. Eine solche ist mit den Aufgaben eines Sanitätsoffiziers als Berufssoldat und den so
»Zur Aufrechterhaltung der Rechtssicherheit und Funktionsfähigkeit der Schule muß für eine Übergangszeit die Fortgeltung einer als Verwaltungsvorschrift erlassenen Versetzungsordnung hingenommen werden, um dem Normgeber Gelegenheit zur rechtssatzmäßigen R
Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; Zulässigkleitsbeschränkung bei aufgehobener untergesetzlicher Norm
»1. Die Abwahl hauptamtlicher Bürgermeister nach § 55 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar (Anschluß an BVerfGE 7,155 und BVerwGE 20, 160). 2. Das Grundgesetz hinderte den rheinland-pfälzischen Gesetzgeber nicht, auc
»Durch die Pflegezulage nach § 35 BVG soll grundsätzlich nur der Aufwand für persönliche Wartung und Pflege abgegolten werden. Sie erfaßt, auch wenn sie nach einer höheren als der II. Stufe gewährt wird, nicht den Kostenaufwand für eine nach § 27 b BVG in
»Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 der Apothekenbetriebsordnung hält sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ermächtigung des § 21 des Apothekengesetzes und ist mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar (Betätigung und Fortführung von BVerwGE 45, 3
»Lehnt der Gewerbetreibende, in dessen Gaststätte Betäubungsmittel gehandelt und eingenommen werden, eine ihm zumutbare, nicht offensichtlich ungeeignete Zusammenarbeit mit der Polizei zur Bekämpfung des Mißbrauchs der Betäubungsmittel ab, so ist die Erla
»Die Antrags- und Beteiligungsrechte, die das Bundespersonalvertretungsgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz dem Dienststellenleiter einräumen, sind nicht an die Person des jeweiligen Amtsinhabers, sonder an das Amt gebunden. Ein Wechsel in der Person des
»1. Die faktische Identität des im Hauptsache- und im Eilverfahren gestellten Antrags führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung, wenn dem Antragsteller ein Obsiegen in der Hauptsache nichts mehr nützen würde. 2. Würde der Antra
»1. Im Rahmen der Härteregelung des § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG konkretisiert Halbsatz 2 für die dort genannten Fälle die Härte von Gesetzes wegen. 2. Diese Härteregelung gebietet als 'Sollvorschrift', von der Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern grun
»1. Erledigt sich ein disziplinargerichtliches Antragsverfahren in der Hauptsache, so ist über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden, wenn die Kostenentscheidung nicht der abschließe
»Berücksichtigung vordienstlicher Verfehlungen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme und bei der Anwendung des § 14 BDO.«
»Zur Frage der Pflichtenmahnung im Sinne von § 14 BDO, wenn der Täter bei Beginn des Alkoholgenusses nicht damit gerechnet hat, seinen Pkw noch zu benutzen.«
»Die Aberkennung des Ruhegehalts setzt nur voraus, daß bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre.«
1. Die Verwaltungsbehörde ist berechtigt, dem Halter eines Kraftfahrzeugs bei Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften die Führung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, wenn der Halter lediglich erklärt, das Fahrzeug werde von mehreren Personen gefahren, oh
»1. Der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens gebietet es, daß der Dienstvorgesetzte oder die Einleitungsbehörde über alle bekannten Verfehlungen eines Beamten gleichzeitig entscheidet. 2. Eine bereits bekannte Verfehlung darf nur dann gesondert von a
»Zum Umfang der Einschränkung der Lebenshaltungskosten des Beamten bei der Festsetzung des Einbehaltungsbetrages.«
»Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausrüstung von weiblichen Kriminalbeamten mit einer Dienstwaffe.«
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages; Offensichtliche Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs
»Die Rücknahme eines unanfechtbar gewordenen Vertriebenenausweises kann nicht darauf gestütz werden, die Ausstellungsbehörde sei örtlich unzuständig gewesen.«
Kostenspaltung für Teillängen ['Querspaltung']; Abschnittsbildung; Bildung einer Erschließungseinheit
Kostenspaltung für Teillänge ['Querspaltung']; Abschnittsbildung
Kostenspaltung für Teillängen ['Querspaltung']; Abschnittsbildung; Bildung einer Erschließungseinheit
Kostenspaltung für Teillänge ('Querspaltung') im Erschließungsbeitragsrechts; Abschnittsbildung
»1. Die Regelungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 und des § 7 Abs. 3 AuslG widersprechen nicht höherrangigem Recht. 2. Die Ausländerbehörde kann grundsätzlich im Rahmen des ihr nach diesen Regelungen eröffneten Ermessens durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserla
»1. Bei der Auslegung und Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG sind das Rechtsstaatsprinzip und der sich aus ihm herleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende We
»Die Ausländerbehörde kann grundsätzlich im Rahmen des ihr nach diesen Regelungen eröffneten Ermessens durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis regeln, ob und inwieweit der Ausländer im Geltungsbereich des Ausländergesetzes selbständig ein Gewerbe
»1. Die Rundungsvorschrift einer Prüfordnung berührt die Rechtsstellung der Prüfungsteilnehmer nicht unmittelbar und ist daher im gerichtlichen Antragsverfahren nach § 17 WBO als solche nicht anfechtbar. 2. Legt der Bundesminister der Verteidigung eine Be
»Die Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen und interministerieller Vereinbarungen unterliegt nicht der Beurteilung des Wehrdienstgerichts.«
»Ist bei einem Dienstvergehen, das nach Eigenart und Schwere die Höchstmaßnahme erfordert, von dieser wegen verminderter Schuldfähigkeit abzusehen, so kann die Gefahr einer Wiederholung gleichartigen Fehlverhaltens jedenfalls dann nicht gleichwohl die Höc
»Bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht kraftfahrenden Beamten ist im Rückfall als Disziplinarmaßnahme regelmäßig eine Gehaltskürzung geboten.«
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der Ausweisung eines Sondergebiets; Zeitlicher Bezugspunkt der Prüfung des Abwägungsvorganges; Wirtschaftlichkeitszweifel
»Der Senat hält an dem in BVerwGE 15,146 dargelegten Grundsatz fest, daß von § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG, der insoweit mit dem § 72 Satz 2 PersVG 1955 übereinstimmt, auch Angestellte erfaßt werden, die keine Beamtenstelle von der Besoldungsgruppe A 16 an a
»Auch wenn den Eltern des Auszubildenden die Bewilligung der Ausbildungsförderung nicht unverzüglich mitgeteilt worden war (§ 37 Abs. 4 BAföG), ist eine Überleitung von Unterhaltsansprüchen zwecks Inanspruchnahme für die Vergangenheit wegen der hierfür zu
»Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich nach § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO, wenn Gegenstand des Rechtsstreits der Verwaltungsakt eines Amtes für Ausbildungsförderung im Rahmen seiner zentralen Zuständigkeit aufgrund der Zuständigkeitsver
»Zu den 'Spitzenorganisationen' im Sinne des § 58 BRRG zählen jedenfalls nicht bloße Fachverbände.«
»1. Für einen Schadensersatzanspruch nach § 24 Abs. 1 SG gegen einen Offizier der Bundeswehr wegen der Bereitstellung von Soldaten und Arbeitsgerät aus dem Gesichtspunkt des normativen Schadensbegriffs ist jedenfalls dann kein Raum, wenn die Verfügungsmög
Eine Fahrtenbuchauflage auf die Dauer von einem Jahr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verstößt nicht gegen das Übermaßverbot.
Verzögert die Polizei die Anhörung des Kraftfahrzeughalters, so ist die Fahrtenbuchauflage dann nicht ausgeschlossen, wenn feststeht, daß nicht diese Verzögerung, sondern die objektiv unrichtige Aussage des Fahrzeughalters für die Nichtfeststellung des Tä
»§ 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG begründet keine allgemeine Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Dienstposten. Eine allgemeine Ausschreibungspflicht aller freien Dienstposten vor ihrer Besetzung läßt sich weder aus § 8 Abs. 1 Satz
»Für einen außerhalb des Wahlverfahrens gestellten Antrag auf Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Beschäftigten der Mittelbehörde zum Bezirkspersonalrat besteht jedenfalls dann ein Rechtsschutzinteresse, wenn diese Beschäftigten zwar auf
»Fachhochschullehrer sind nicht 'Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule' im Sinne des § 67 Abs. 1 VwGO (Fortführung von BVerwG 5 C 9.74 [NJW 1975, 1899]).«
Unzulässigkeit eines Außenbereichsvorhabens [Anlage der Freikörperkultur] bei Kollision mit Landschaftsschutzrecht
Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des Sanierungszieles; Außerkrafttreten der Sanierungssatzung wegen Zeitablaufs
»Bei der Bewilligung öffentlicher Mittel für die Errichtung von Familienheimen müssen gesetzliche Vorrangregelungen - hier: für kinderreiche Familien - beachtet werden; der Vorrang schließt Prioritätserwägungen jedenfalls dann aus, wenn auf früher gestell
»Bei der Anrechnung von Rententeilen, die auf das Versicherungsverhältnis bei einem jüdischen Dienstherrn zurückzuführen sind, auf die Versorgungszahlungen, die Geschädigte als frühere Bedienstete jüdischer Dienstherrn erhalten, bedarf es eines Vergleichs
»Ein Übergang eines Soldaten auf Zeit in eine andere Fachausbildung (§ 5 Abs. 8 SVG, § 14 DVO-SVG) liegt nicht vor, wenn eine bewilligte Fachausbildung ohne erkennbare Absicht zum Beginn einer anderen Fachausbildung abgebrochen und erst nach ihrem Widerru
»Beihilfe zu den Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme der zweiten Krankenhauspflegeklasse durch pflichtversicherte Beamtenwitwe.«
»Zur Frage, ob es gegen Bundesrecht verstößt, wenn die Gymnasialklassen 5 - 10 in eine sog. additive Gesamtschule eingegliedert werden.«
»1. Auch im Rahmen des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes gelten die u. a. in § 37 a Abs. 2 FG ausdrücklich angeführten Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte. 2. Die Beantwortung der Frage, i
»Nutzungs- oder mittelbare Schäden im Sinne des § 13 Nr. 1 BFG, die durch politisch bedingte Maßnahmen gegen einen Betrieb entstanden sind, führen jedenfalls dann noch nicht zu einem Wegnahmeschaden, wenn die Wirtschaftsgüter, die den Einheitswert des Bet
»Ein Nichtantrittsschaden im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 LAG (Ostschaden) ist nur anzuerkennen, wenn u. a. festgestellt werden kann, daß die Versagung des Erbrechts (aufgrund der im Schadensgebiet herrschenden Rechtslage) oder die Verwehrung des Erbantri
»Auch wenn der Auszubildende unmittelbar vor Ferienbeginn und sodann unmittelbar im Anschluß an die Ferien aus einem von ihm zu vertretenden Grund die Ausbildung unterbrochen hat, besteht keine Verpflichtung zur Zurückzahlung der für die Ferienzeit geleis
»1. Die in § 92 c Abs. 3 Nr. 2 BSHG geregelte Vergünstigung hinsichtlich der Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten oder des mit dem Hilfeempfänger verwandten Erben gilt bei einer Mehrheit von Erben nur für denjenigen Erben, der mit dem Hilfeempfänger in hä
»Die zur Ausführung des Flurbereinigungsplans erforderlichen technischen Maßnahmen brauchen nicht bereits in dem Plan selbst in allen Einzelheiten festgelegt zu werden; sie zu bestimmen kann der für die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen zuständig
»Die Vorschrift des § 8 Satz 1 WDO ist nicht anwendbar, wenn eine Gehaltskürzung aufgrund des § 54 Abs. 2 Satz 1 WDO neben einem Beförderungsverbot verhängt wird.«
»1. Art. 1 Nr. 1 Buchst. c MRG 53 (Neufassung) ist revisibles Besatzungsrecht. Er stellt die von ihm erfaßten Geschäfte unter ein allgemeines unbedingtes Verbot mit Ausnahmevorbehalt. 2. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Einzelfall setzt vor
»Die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde, nach § 95 Abs. 1 der Hamburgischen Bauordnung vom 10. Dezember 1969 sog. Zivilingenieure für die statische Prüfung von Bauanträgen heranzuziehen, verstößt weder gegen Art. 33 Abs. 4 GG noch gegen sonstiges Bundes(ver
»Die Freizügigkeit genießenden Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind, dürfen in der Regel aus dem Geltungsbereich des Ausländergesetzes nicht ausgewiesen werden, wenn der Strafrich
Beeinrächtigung öffentlicher Belange durch Außenbereichsvorhaben; Verkehrslärm-Immissionen bei Folgebebauung
Umfang der Genehmigungswirkung eines Bauscheins; Privilegierung baulicher Anlagen für Freikörperkultur im Außenbereich
Zulässigkeit von Anlagen der Freikörperkultur im Außenbereich
»1. Eine eindeutig als Wehrbeschwerde im Sinne von § 1 Abs. 1 WBO bezeichnete Beschwerde darf nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt werden, weil sie als Wehrbeschwerde für unzulässig erachtet wird. 2. Die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdis
»1. Für den Beginn der Berufungsfrist kommt es auf die Zustellung an den Soldaten, nicht auf die an den Verteidiger an. 2. Die Zustellungsfiktion des § 82 Abs. 4 WDO gilt auch, soweit durch die Zustellung der Lauf einer Notfrist in Gang gesetzt werden sol
»Bei der bedingten Einberufung gedienter Wehrpflichtiger für den Bereitschafts- und Verteidigungsfall sind Zurückstellungsgründe nach § 12 Abs. 4 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 WPflG nicht bereits im Einberufungsverfahren zu p
»Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird die Ausbildung unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 BAföG nur gefördert, wenn der Auszubildende sie innerhalb der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann.«
»Legt der Auszubildende zu Beginn des 5. Fachsemesters die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Eignungsbescheinigung) nicht vor, ist die Förderung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen vorliegen, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förd
»1. Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) rechtfertigt keine kollektive unzulängliche Arbeitsleistung von Beamten. 2. Zum Dienstvergehen der vorsätzlichen Verzögerung des Flugverkehrs und zum Disziplinarmaß.«
Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher Durchgangsverkehr; Begriff der Erforderlichkeit; Verkehrsimmissionen; Billigkeitserlaß
Vereinbarter 'Gegenwert' i.S. von § 15 Abs. 3 S. 2 StBauFG
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen Geschäftsstelle; Entwässerungssatzung und Gleichheitsgebot; Verteilungsmaßstab
Begriff der [unbeabsichtigten] Härte; Befreiung
»Die Bindung des Ermessens durch eine Verwendungszusage zwingt den Vorgesetzten nicht zu offensichtlich unvertretbaren Maßnahmen. Sie endet, wenn der betreffende Soldat aus in seiner Person liegenden und von ihm zu vertretenden Gründen die für die vorgese
»1. Auch ein auf fehlerhafter Rechtsanwendung beruhender strafgerichtlicher Freispruch hindert eine disziplinare Verfolgung wegen des vom Strafgericht festgestellten Sachverhalts. 2. Wenn ein Soldat in einer Zeit, in der er sich pflichtwidrig dem Dienst e
»Der nicht nachweisbare schwerere Vorwurf der Unredlichkeit bei Verwaltung amtlicher Gelder umfaßt den geringeren Vorwurf des Verstoßes gegen Kassenvorschriften, wenn dies aus dem Gesamtinhalt der Anschuldigungsschrift in Verbindung mit einem erkennbaren
Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem anderen Ministerium; Gewicht der Schwerbeschädigteneigenschaft bei der Ermessensentscheidung über die Versetzung; Fürsorge für Schwerbeschädigte im Geschäftsbereich des Bundesminis
»Die Beurlaubung eines Beamten im Vorbereitungsdienst zwecks einer über die in den Ausbildungsvorschriften geregelten Ausbildungsabschnitte hinausgehenden Ausbildung dient nicht 'auch öffentlichen Belangen' im Sinne des § 13 Abs. 2 UrlVO.«
»Das in § 128 Abs. 2 Satz 2 BRRG geforderte Einvernehmen der an einer Umbildung beteiligten Körperschaften dient ausschließlich deren Interessen, nicht hingegen - auch - dem Schutz der zu übernehmenden Beamten.«
»Bundesrecht wird nicht dadurch verletzt, daß das Verwaltungsgericht die Höchstzahlfestsetzung im Studiengang Zahnmedizin bereits für das Wintersemester 1976/77 an der Kapazitätsverordnung III vom 31. Januar 1977 mißt. Die Ausstattung der Lehreinheit Zahn
»§ 5 d Satz 2 DRiG gestattet die Anrechnung der nach § 10 Abs. 2 JAG/Berlin, § 30 JAO/Berlin gebildeten Ausbildungsnote auf die Gesamtnote der zweiten juristischen Staatsprüfung; er fordert keine arithmetische Ermittlung der Ausbildungsnote. Allgemeine Be
»Ein vorläufig zum Studium Zugelassener schöpft einen festgestellten Kapazitätsrest mit der Folge aus, daß später auch im Klageverfahren kein anderer Bewerber mehr auf den vorläufig besetzten Studienplatz zugelassen werden darf.«
»1. Eine Pflegschaft für einen abwesenden Beamten nach § 19 Abs. 2 BDO endet ohne weiteres, wenn der Beamte im Verfahren wieder selbst mitwirkt, insbesondere seine Rechte durch Prozeßhandlungen selbst wahrnimmt und Zustellungen an ihn bewirkt werden könne
»1. Der Personalrat hat kein Recht, an den Vorstellungsgesprächen, die eine vom Dienststellenleiter bestellte Auswahlkommission mit den Bewerbern für den höheren Dienst führt, durch ein von ihm entsandtes Mitglied teilzunehmen. 2. Vorstellungsgespräche si
»Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sieht, soweit es keine Einzelermächtigungen enthält, kein Genehmigungsverfahren zur vorherigen Klärung vor, ob ein Vorhaben gemeinnützigkeitsschädlich ist; werden solche 'Genehmigungen' erteilt oder versagt, so sind di
»Richtlinien über Lehr- und Lernziele für die praktische Ausbildung nach der hamburgischen Juristenausbildungsordnung sind der Mitbestimmung entzogen; sie haben eine Gestaltung von Lehrveranstaltungen im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG zum Gegenstan
Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren; Umfang des Informationsanspruchs; Prüfungsgegenstand bei gemeindlicher Anfechtungsklage; Verhältnis von luftverkehrsrechtlicher Genehmigung zur Planfe
»1. Ein Soldat kann nicht beanspruchen, entsprechend den innerdienstlich bestimmten Zuständigkeiten eingesetzt zu werden. Abweichungen von innerdienstlichen Organisationsakten greifen nicht in die Individualsphäre des Soldaten ein. Auch die Regelung eines
»Es verstößt weder gegen Art. 33 Abs. 5, Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen einfaches Gesetzesrecht, daß die Unterrichtsgeldpauschale gemäß der Fußnote 1 zur BesGr. H 4 des Hessischen Besoldungsgesetzes F. 1972 und F. 1974 nicht an den linearen Besoldungserhöhun
»1. Die Kürzungsregelung des § 40 Abs. 5 BBesG erfaßt den Fall des Zusammentreffens zweier Ortszuschlagsberechtigungen in einer Person nicht. Sie ist auf diesen Fall auch nicht entsprechend anwendbar. 2. Zu den Voraussetzungen für die Schließung einer Ges
»Die einem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die den Eindruck erweckt, der Widerspruch könne nur schriftlich eingelegt werden und müsse innerhalb der Widerspruchsfrist begründet werden, setzt die Widerspruchsfrist nicht in Lauf.«
»Ist ein Teilnehmer wertgleich abgefunden, so steht dem Flurbereinigungsgericht auch im Rahmen seines Prüfungsauftrags nach § 146 Nr. 2 FlurbG (erweiterte Ermessenskontrolle) nicht die Befugnis zu, eine s. E. zwechmäßigere Abfindung anzuordnen.«
»Ein Auszubildender, der nicht bei seinen Eltern wohnt, behält den Anspruch auf den erhöhten Bedarf für auswärtige Unterbringung, wenn ihm der Wechsel auf eine von der Wohnung der Eltern aus erreichbare entsprechende Ausbildungsstätte wegen der damit verb
»Das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1972 (GVBl. 1973 S. 2) mit seiner Verweisung auf die jeweils geltende Fassung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes enthält kein revisibles Recht im Sinne des
»1. Die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens bei gesicherter Sachaufklärung umfaßt die Möglichkeit, von der Aussetzung überhaupt abzusehen. An den Begriff der gesicherten Sachaufklärung sind strenge Anforderungen zu stellen. 2. § 17 Abs. 3 S. 1 Halbs. 1
»1. Es bedeutet keinen Ermessensfehlgebrauch, wenn ein Antrag auf Versetzung abgelehnt wird, obwohl ein geeigneter und versetzungswilliger - aber nicht oder nicht mehr frei verfügbarer - Ersatzmann angeboten worden ist. 2. Die Offiziere der Bundeswehr hab