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(>FG-Sache? / >Wer kann Schuldner sein? / >Welche Kosten? / >Isolierte Kostenbeschwerde) (>Besonderheiten bei Abstammungsverfahren) (>§ 81 FamFG im Kontext) (>Früher) 2. Regelfälle der Kostenverteilung (>Wichtige Sonderregeln) 1. Kann von einer Gerichtskostenpflicht abgesehen werden? (Wenn nicht: >s.u.) a. Gesetzeslage: "Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist" (§ 81 I 2 FamFG). b. Bedeutung: (a) Grundsätze: Das Gericht kann nicht von einer Kostenentscheidung absehen (dazu). Die Kostenentscheidung könnte aber den Inhalt haben, dass "von der Erhebung der Kosten abzusehen ist". Dies kommt in Betracht, wenn es nach Verlauf oder Ausgang des Verfahrens unbillig erscheint, die Beteiligten mit den Gerichtskosten zu belasten, BT-Drs.16/6308 S.215. Diese Möglichkeit ist stets zu prüfen, OLG Hamm DRsp 2012/422 = NJW 2012,790 = FamRZ 2012,810, OLG Frankfurt DRsp 2013/20703 = FamRZ 2013,900. Die Entscheidungen [...]
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