Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
2. Ist eine Klage nach Teil-Titulierung mutwillig? 1. Ist eine (volle) Klage mutwillig (wenn noch kein Titel vorliegt)? a. Grundsatz: Wenn S freiwillige Zahlungen leistet, hat G dennoch ein Rechtsschutzinteresse für eine vollständige Titulierung (dazu), aber Mutwillen wird dadurch nach h.M. nicht ausgeschlossen (dazu). b. Ist die Klage in folgenden Fällen mutwillig (im Hinblick auf § 93 ZPO >dazu)? (a) Wenn S einen Titel errichtet hat: Nur dann ja, wenn der Titel exakt mit der Forderung übereinstimmt (das ist schon dann nicht der Fall, wenn dynamischer Unterhalt verlangt wird und nur der aktuelle statische Betrag anerkannt wird), OLG Naumburg DRsp 2007/2141 = FamRZ 2007,738. (b) Wenn S nicht zur außergerichtlichen Titulierung aufgefordert wurde (dazu): (ba) Bei Kindesunterhalt: In bezahlter Höhe ja, OLG München DRsp 1996/23100 = FamRZ 1996,1021. Wenn S nicht erfolglos zur Titulierung aufgefordert wurde: Ja, OLG Köln DRsp 1997/1489 = FamRZ 1997,822, OLG Hamm DRsp [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen