- VKH: Erfolgsaussicht/Mutwillen
- VKH-Erfolgsaussicht bei Rechtsmitteln
- Vertrauensschutz beim VKH-Antrag
- Scheitert der VKH-Antrag an Mutwillen?
- Überprüfung und Glaubhaftmachung bei VKH
- VKH bei schlechter Beweislage?
- VKH bei schlechten Vollstreckungsaussichten?
- VKH: Mutwillig bei sozialen Leistungen?
- VKH für Klagen/Anträge bei freiwilliger (Teil-)Zahlung?
- VKH für bestimmte Ehe-/Lebenspartnerverfahren?
- VKH, wenn schon ein Titel vorliegt?
- VKH bei Unschlüssigkeit pp.?
- VKH bei Verfahrenskonkurrenzen oder fraglicher Erforderlichkeit
- Rechtsverfolgung/-verteidigung erforderlich und sinnvoll?
- Ist (kosten)günstige Prozessführung für VKH erheblich?
- VKH für ein isoliertes Verfahren nach dem Verbund?
- VKH für ein Vorgehen außerhalb der Hauptsache?
- VKH für Hauptsache und EA?
- Verfahrenswahl mutwillig? Sonstige Fälle
- Folgen bei mutwilliger Verfahrenswahl
- Vorgehen im Hinblick auf Vorprozess mutwillig?
2. Ist eine Klage nach Teil-Titulierung mutwillig? 1. Ist eine (volle) Klage mutwillig (wenn noch kein Titel vorliegt)? a. Grundsatz: Wenn S freiwillige Zahlungen leistet, hat G dennoch ein Rechtsschutzinteresse für eine vollständige Titulierung (dazu), aber Mutwillen wird dadurch nach h.M. nicht ausgeschlossen (dazu). b. Ist die Klage in folgenden Fällen mutwillig (im Hinblick auf § 93 ZPO >dazu)? (a) Wenn S einen Titel errichtet hat: Nur dann ja, wenn der Titel exakt mit der Forderung übereinstimmt (das ist schon dann nicht der Fall, wenn dynamischer Unterhalt verlangt wird und nur der aktuelle statische Betrag anerkannt wird), OLG Naumburg DRsp 2007/2141 = FamRZ 2007,738. (b) Wenn S nicht zur außergerichtlichen Titulierung aufgefordert wurde (dazu): (ba) Bei Kindesunterhalt: In bezahlter Höhe ja, OLG München DRsp 1996/23100 = FamRZ 1996,1021. Wenn S nicht erfolglos zur Titulierung aufgefordert wurde: Ja, OLG Köln DRsp 1997/1489 = FamRZ 1997,822, OLG Hamm DRsp [...]
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