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(>Wenn VKH abgelehnt wird / >Wenn VKH bewilligt wird) 1. Ist eine durch Kostenfragen verursachte Versäumung unverschuldet? a. Grundsatz: Die Partei muss dafür sorgen, dass ihr Anwalt den von ihm (mit Hinweis >dazu) angeforderten Vorschuss rechtzeitig erhält und dann tätig werden kann, BGH DRsp 2004/15722. b. Obliegenheiten der Partei, die sich für kostenarm hält: (a) Wenn sie rechtsschutzversichert ist: Ausreichend ist, dass die Partei ab Einreichung ihres fristgerechten PKH-Antrags ohne vermeidbare Verzögerungen um Deckungsschutz nachsucht, BGH DRsp 2017/2941 = NJW 2017,1179 = FamRZ 2017,819. Liegt die Deckungszusage nicht innerhalb der Frist vor, muss die Partei rechtzeitig PKH beantragen, BGH DRsp 1998/1908 = NJW 1998,1230. Wenn sie fristgerecht PKH beantragt hat, ist es nicht schuldhaft, erst am Tag des Fristablaufs Deckungsschutz zu beantragen, BGH DRsp 2019/13480. Dass die Deckungszusage abgelehnt wird und die Partei das Kostenrisiko scheut, stellt noch keinen [...]
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