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Grds. nur für Fam-Altverfahren (dazu) (-->Was wäre der absolut letzte Zeitpunkt? / -->Sonderregeln in Familiensachen) (>§ 296 ZPO im Kontext) 3. Tritt eine Verzögerung ein? / 4. Ist das verzögernde Vorbringen zurückzuweisen? 1. Liegen neue "Angriffs- und Verteidigungsmittel" vor? a. Was ist gemeint? Nicht Angriff und Verteidigung selbst, nur die dazu vorgebrachten Mittel, Zöller[30.] 282 ZPO R.2 f. Wird die Bestimmtheit des Streitgegenstands nachträglich hergestellt, betrifft dies den Angriff selbst, kein Mittel, BGH NJW 1997,870. Vorbringen zu Sachurteils-Voraussetzungen ist kein Angriffs- und Verteidigungsmittel und daher noch in der Revision zu berücksichtigen, BGH NJW 2002,1957 = DRsp 2002/5128. Unstreitiges wird hier nicht erfasst und ist stets zu berücksichtigen, BGH DRsp 2004/20342 = FamRZ 2005,268. b. Sind sie neu? Angriffs- und Verteidigungsmittel sind auch dann neu, wenn sie zunächst vorgetragen, dann aber (ggf. auch konkludent) fallen gelassen [...]
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