1. Welche Funktion hat der ISD im familiengerichtlichen Verfahren? a. Ersetzt werden kann der Jugendamts-Bericht (nach § 162 FamFG >dazu): Das kommt in den Ausnahmefällen in Betracht, dass deutsche Gerichte zuständig sind, obwohl sich das Kind im Ausland aufhält. b. Ersetzt werden kann die Anhörung des Jugendlichen (nach § 159 FamFG >dazu): In den vorgenannten Fällen kann der Sozialdienst die Anhörung vornehmen. 2. Wie wird er einbezogen? a. Anschrift: ISD - Deutscher Zweig, Michaelkirchstr. 17/18, 10179 Berlin-Mitte; Tel. 030 62980 403. Internet: >www.issger.de. b. Ersuchen: Muster vgl. Rahm/Künkel VIII Rdnr.572. 3. Wie rechnet er seine Kosten ab? Gegenüber den Gerichten nach dem JVEG, Rahm/Künkel VIII Rdnr.576. [...]