Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
1. Welche Funktion hat der ISD im familiengerichtlichen Verfahren? a. Ersetzt werden kann der Jugendamts-Bericht (nach § 162 FamFG >dazu): Das kommt in den Ausnahmefällen in Betracht, dass deutsche Gerichte zuständig sind, obwohl sich das Kind im Ausland aufhält. b. Ersetzt werden kann die Anhörung des Jugendlichen (nach § 159 FamFG >dazu): In den vorgenannten Fällen kann der Sozialdienst die Anhörung vornehmen. 2. Wie wird er einbezogen? a. Anschrift: ISD - Deutscher Zweig, Michaelkirchstr. 17/18, 10179 Berlin-Mitte; Tel. 030 62980 403. Internet: >www.issger.de. b. Ersuchen: Muster vgl. Rahm/Künkel VIII Rdnr.572. 3. Wie rechnet er seine Kosten ab? Gegenüber den Gerichten nach dem JVEG, Rahm/Künkel VIII Rdnr.576. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen