Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Sind diese Rechtsquellen anwendbar? / >Gerichtsstandsvereinbarungen) 1. Sind Vereinbarungen zur internationalen Zuständigkeit zulässig? a. Sind diese Rechtsquellen vorrangig? Art.17 I EuGVÜ/ LugÜbk. bzw. Art.23 EG-VO 44/2001 haben grds. Vorrang vor § 38 ZPO (dazu), BayObLG DRsp 2001/11817. Diese Regelungen gelten für die internationale und die örtliche Zuständigkeit ("so sind dieses Gericht oder die Gerichte dieses Mitgliedsstaats zuständig", Art.23 I 1 EG-VO 44/2001). b. Welche Vereinbarungen wären danach zulässig? (a) Prorogation: Sie ist bindend, wenn zumindest eine Partei in einem Vertragsstaat wohnt und formgerecht die Zuständigkeit eines Gerichts in einem Vertragsstaat vereinbart wird, in welchem nicht beide Parteien wohnen, Rahm/ Künkel VIII R.237. Zur Wirksamkeit vgl. BGH DRsp 2001/4729 = NJW 1989,1431, BGH NJW 2001,1731. Unzulässig ist eine Prorogation u.a. bei einer ausschließlichen Zuständigkeit nach Art.22 EG-VO 44/2001 (Art.23 V EG-VO [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen